Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen der
bettercoach.de GmbH

Die bettercoach.de GmbH (nachfolgend "bc") stellt Unternehmen und Privatpersonen (nachfolgend "Partner") nach deren Vorgaben Coaches, FacilitatorInnen, ModeratorInnen, TrainerInnen und Change-AgentInnen (nachfolgend "Coach") zur Verfügung. Hierzu betreibt bc eine Plattform (nachfolgend "Coaching Management System"). Der Vertrag über die Coachingleistung kommt zwischen bc und dem Coach (nicht aber dem Partner) zustande.



I. Verträge mit Partnern

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten in diesem Teil I für die Rechtsbeziehung zwischen bc und dem Partner. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.

1. Wie kommt es zum Vertragsschluss?

1.1 Erhält bc von einem Partner eine Suchanfrage für einen Coach, entscheidet bc nach eigenem Ermessen, ob bc dem Partner einen oder mehrere Coaches vorstellen möchte. bc ist hierzu nicht verpflichtet. bc greift bei der Auswahl von Coaches auf einen eigenen Coachpool zurück.

1.2bc übermittelt dem Partner ein Profil des oder der Coaches zur Vorstellung und Information über das Coaching Management System. Sofern der Partner einen der vorgestellten Coaches einsetzen möchte, werden bc und der Partner einen Vertrag über ein Coaching durch den vom Partner ausgewählten Coach (nachfolgend „Partner-Vertrag“) abschließen. Der Partner-Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Partner über das Coaching Management System über den Button „Angebot bestätigen“ das jeweilige Angebot annimmt. Aus dem Partner-Vertrag ergeben sich insbesondere Inhalte, Umfang, Zeitraum und Kosten für das Coaching. Auf den Partner-Vertrag finden diese AGB Anwendung.

1.3 Die organisatorische Abstimmung des Coachings (Terminkoordination, Abstimmung einer Agenda etc.) erfolgt unmittelbar zwischen dem Partner und dem Coach.

2. Welche Kosten entstehen für den Partner?

2.1 Der Partner zahlt an bc die sich aus dem Partner-Vertrag ergebende Vergütung. In dieser Vergütung sind alle dem Partner für das Coaching entstehenden Kosten enthalten, der Coach stellt keine gesonderte Rechnung an den Partner. In der Vergütung enthalten sind auch erforderliche Reise- und Übernachtungskosten des Coaches. Folgende Reise- und Übernachtungskosten gelten dabei als erforderlich, sofern sich aus dem Partner-Vertrag nicht etwas anderes ergibt:

  • Fahrtkosten der 2. Klasse der Bahn vom Wohnort des Coaches zum vereinbarten Ort des Coachings
  • Flugkosten der Economy-Klasse (im Inland dürfen die Flugkosten die Kosten einer Fahrt mit der Bahn (2. Klasse Normalpreis) nicht übersteigen)
  • Fahrt mit dem eigenen Auto (berechnet werden die Kilometer auf Grundlage von Google maps mit EUR 0,30/km)
  • Miet- und Benzinkosten für Mietwagen/Wagen eines Car Sharing-Anbieters gegen Nachweis, soweit der Wagen maximal der Golf-Klasse entspricht • Taxi-Kosten für Fahrten bei einer Fahrtstrecke bis 50 Kilometer auf Grundlage von Google maps
  • Kosten für Bike Sharing gegen Nachweis
  • Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr gegen Nachweis
  • Übernachtungen in Deutschland, sofern sie den Betrag von EUR 140,00 (brutto; einschließlich Frühstück) nicht überschreiten
  • Übernachtungen im Ausland, sofern sie den in der jeweils gültigen Fassung der ARVVwV genannten Betrag (Spalte „Auslandsübernachtungsgeld“) nicht wesentlich überschreiten.
  • Overnight stays abroad, provided that they do not significantly exceed the amount stated in the currently valid version of the ARVVwV (“Foreign overnight accommodation allowance“ column).

2.2 Soweit dem Coach für das Coaching Aufwendungen für Materialkosten entstehen, erhält bc diese von dem Partner nur erstattet, sofern dies im Partner-Vertrag vereinbart wurde.

2.3 Sofern in dem Partner-Vertrag nicht etwas anderes geregelt ist, wird die Rechnung 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

3. Was passiert, wenn der Partner ein Coaching storniert?

3.1 bc stellt Partner auch solche Stunden voll in Rechnung (Einzel Coaching), die zwischen Coach und Mitarbeiter vereinbart waren, vom Mitarbeiter aber nicht wahrgenommen wurden, sofern die betroffene Stunde nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Stunde abgesagt wurden.

3.2Der Partner hat das Recht, bc nachzuweisen, dass die durch die Stornierung bei bc entstandenen Schäden geringer als die vorgenannten pauschalierten Schäden sind; die Ersatzpflicht des Partners beläuft sich in diesem Falle auf die entstandenen Schäden. Umgekehrt hat auch bc das Recht, dem Partner gegenüber nachzuweisen, dass die durch die Stornierung bei bc entstandenen Schäden höher als die vorgenannten pauschalierten Schäden sind.

3.3Storniert der Partner gegenüber bc eine Teammaßnahme, wie ein Team Coaching, Training, Workshop oder Moderation, bedeutet dies für das von dem Partner gegenüber bc geschuldeten Honorar folgendes:

  • Erfolgt die Stornierung 30 bis 15 Tage vor der Veranstaltung, muss der Partner 50% des geschuldeten Honorars an bc zahlen.
  • Erfolgt die Stornierung 14 oder weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung, muss der Partner 100% des geschuldeten Honorars an bc zahlen; auf Nachweis erfolgt zudem der Ersatz der bei dem Coach bereits angefallenen erforderlichen Reise- und Übernachtungskosten.

4. Welche Qualitätsanforderungen stellt bc an einen Coach?

bc ist die Zufriedenheit der Partner wichtig. bc überprüft daher regelmäßig, ob die Angaben des Coaches in den Profilen richtig sind. Coaches, die unrichtige Angaben in den Profilen auf dem Coaching Management System gemacht haben, wird bc bei Anfragen von Partnern nicht mehr berücksichtigen. Jeder von bc dem Partner vorgestellte Coach wurde durch bc verpflichtet, persönlich das Coaching gegenüber dem Partner zu erbringen und das Coaching sorgfältig und gemäß den branchenüblichen Qualitätsstandards durchzuführen. Näheres zu unseren Qualitätsanforderungen an Coaches erfahren Sie unter II. § 4.

5. Wofür haftet bc?

5.1 bc haftet gegenüber dem Partner nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Partner-Vertrag. bc haftet dem Partner gegenüber insbesondere nicht dafür, dass der Coach über eine etwaig erforderliche Berufserlaubnis verfügt.

5.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bc oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von bc beruhen. Ferne gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.3 bc haftet nicht dafür, dass ein bestimmter Coaching-Erfolg eintritt.

6. Datenschutz ist bc wichtig

6.1 bc erhebt, verarbeitet und nutzt personen- und unternehmensbezogene Daten des Partners für Zwecke der Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

6.2 Daneben benutzt bc personen- und unternehmensbezogene Daten des Coaches, um den Partner über Angebote und Leistungen von bc zu informieren. Der Partner kann dieser Nutzung der Daten jederzeit per E-Mail an [email protected] widersprechen.

6.3 Mit der Nutzung des Coaching Management Systems erklärt sich der Partner einverstanden, dass bc die Geschäftsbezeichnung und das Logo des Partners als Referenz verwenden darf, solange der Partner diese Erlaubnis nicht widerruft.

7. Welchem Recht unterliegen die AGB und der Partner-Vertrag?

Die AGB und der Partner-Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts der Bundesrepublik Deutschland.

8. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Partner-Vertrag zuständig?

Sofern der Partner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB und dem Partner-Vertrag Berlin.

9. Was passiert bei unwirksamen oder lückenhaften vertraglichen Bestimmungen?

Sollten eine oder mehrere Regelungen der AGB oder des Partner-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB oder des Partner-Vertrages. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung der AGB oder des Partner-Vertrages tritt in diesem Falle eine andere Regelung, die den gewünschten, von den Vertragsparteien angestrebten Zielen soweit als möglich entspricht. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.

I. Verträge mit Coaches

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Rechtsbeziehung zwischen bc und dem Coach oder einer Coaching-Agentur (s. dazu § 12), soweit der Coach bei dem Partner eingesetzt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Coaches finden keine Anwendung.

1. Wie kommt es zum Vertragsschluss?

1.1 Partner nutzen die Services von bc, um einen Coach zu finden, der die von dem Partner definierten Anforderungen erfüllt. bc greift dazu auf einen eigenen Coachpool zurück, um nach eigenem Ermessen dem Partner verschiedene, aus Sicht von bc geeignete Coaches vorzuschlagen. Sofern der Partner entscheidet, einen oder mehrere der von bc vorgeschlagenen Coaches einsetzen zu wollen (das Matching zwischen Coach und Coachee erfolgt unter Berücksichtigung fachlicher Schwerpunkte, Themenstellung des Coachings, Zeitraum des Coachings, geografischer Nähe und relevanter Referenzen), schließen bc und der Coach hierüber sowie über die Inhalte und Rahmenbedingungen des Coachings einen Vertrag (nachfolgend "Coaching-Vertrag"). Der Coaching-Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Coach über das Coaching Management System über den Button "Anfrage bestätigen" den jeweiligen Auftrag annimmt. Der Coach ist frei darin, den jeweiligen Auftrag abzulehnen; für den Coach besteht keine Verpflichtung, einen Coaching-Vertrag abzuschließen.

1.2 bc schlägt den Partnern nur dann einen Coach vor, wenn der Coach bc hierfür zuvor seine Zustimmung erteilt hat.

1.3 Aus dem Coaching-Vertrag ergeben sich insbesondere Inhalte, Umfang, Zeitraum und Honorar für das Coaching beim Partner. Auf den Coaching-Vertrag finden diese AGB Anwendung.

2. Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen bc und dem Coach

2.1 Der Coach erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer. Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Vielmehr beansprucht der Coach die volle Entscheidungsfreiheit und unternehmerische Unabhängigkeit bei der Erbringung seiner Dienstleistung für Dritte.

2.2 Der Coach ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen durch bc im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen.

2.3 Der Coach ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.4 Der Coach wird nicht in die Arbeitsorganisation von bc eingegliedert. Insbesondere werden dem Coach kein Büro und/oder Arbeitsmittel durch bc überlassen.

2.5 Der Coach ist nicht verpflichtet, Arbeitnehmer von bc zu vertreten.

2.6 Der Coach ist nicht berechtigt, gegenüber Partnern und sonstigen Dritten als Vertreter von bc aufzutreten. Er ist nicht berechtigt, eigenständig Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen bc abzugeben. Eine Befugnis des Coaches zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von bc sowie zur Erteilung von Weisungen gegenüber Arbeitnehmern von bc besteht nicht.

3. Welche Informationen benötigt bc von dem Coach?

3.1 Darüber hinaus benötigt bc Informationen zu Aus- und Fortbildung des Coaches (vgl. § 4). Diese fragt bc schriftlich sowie in einem Aufnahmeinterview ab.

4. Welche Qualitätsanforderungen und sonstigen Anforderungen stellt bc an einen Coach?

4.1 bc ist die Zufriedenheit des Partners wichtig. Folgende Mindestqualitätsanforderungen bestehen daher:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium.
  • Sicherstellung einer Zusatzausbildung zum Coach über mindestens 180 Stunden, die den Standards der International Coach Federation (ICF), des Deutschen Verbands für Coaching (dvct), des Deutschen Bundesverbands für Coaching (DBVC) oder eines äquivalenten Verbandes entspricht.
  • Mehrjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre bzw. 250 extern bezahlte Coachingstunden) im Coaching und Vorlage entsprechender Referenzen etablierter Unternehmen.

4.2 bc überprüft regelmäßig, ob die Angaben des Coaches zu seinen Qualifikationen und Referenzen richtig sind. Coaches, die unrichtige Angaben in den Profilen gemacht haben, wird bc für zukünftige Aufträge nicht mehr berücksichtigen.

4.3 and ).

4.4 Der Coach versichert,

  • dass er nicht nach der "Technologie von L. Ron Hubbard" agiert und diese auch nicht im Rahmen von Vertragsverhältnissen mit bc und dem Partner anwendet oder sonst verbreitet,
  • er den Mitarbeitern des Partners nicht die Teilnahme an Kursen oder Seminaren nach der "Technologie von L. Ron Hubbard" empfiehlt,
  • dass er die "Technologie von L. Ron Hubbard" und deren Inhalte ablehnt und nicht in ihr geschult ist, dass er auch sonstige Sekten ablehnt.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen des Coachings

5.1 Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

5.2 Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

6. Welches Honorar erhält der Coach?

6.1 Der Coach erhält von bc das in dem Coaching-Vertrag vereinbarte Honorar. Eine garantierte Festvergütung (unabhängig von der Ausführung der Coachingleistung) ist seitens bc nicht geschuldet. Dem Coach steht ein Honoraranspruch nicht zu, wenn er infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Leistung der Dienste verhindert ist. Der Coach hat keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Urlaubsgeld. Die Abführung von Einkommensteuer und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen obliegt ausschließlich dem Coach.

6.2 Aufwendungen, die im Rahmen der Coachingleistung anfallen, hat der Coach grundsätzlich selbst zu tragen. Abweichend von dem Vorstehenden erstattet bc dem Coach Aufwendungen gegen ordnungsgemäßen Nachweis wie folgt. Erforderliche Reise- und Übernachtungskosten des Coaches werden dem Coach von bc gegen Nachweis zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar (vgl. § 6 Abs. 1) erstattet.

1) Folgende Reise- und Übernachtungskosten gelten dabei als erforderlich, sofern sich aus dem Coaching-Vertrag nicht etwas anderes ergibt:

  • Fahrtkosten der 2. Klasse der Bahn vom Wohnort des Coaches zum vereinbarten Ort des Coachings
  • Flugkosten der Economy-Klasse (im Inland dürfen die Flugkosten die Kosten einer Fahrt mit der Bahn (2. Klasse Normalpreis) nicht übersteigen)
  • Fahrt mit dem eigenen Auto (berechnet werden die Kilometer auf Grundlage von Google maps mit EUR 0,30/km)
  • Miet- und Benzinkosten für Mietwagen/Wagen eines Car Sharing-Anbieters gegen Nachweis, soweit der Wagen maximal der Golf-Klasse entspricht.
  • Taxi-Kosten für Fahrten bei einer Fahrtstrecke bis 50 Kilometer auf Grundlage von Google maps.
  • Kosten für Bike Sharing gegen Nachweis.
  • Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr gegen Nachweis.
  • Übernachtungen in Deutschland, sofern sie den Betrag von EUR 140,00 (brutto; einschließlich Frühstück) nicht überschreiten.
  • 6.3 Soweit dem Coach für das Coaching Aufwendungen für Materialkosten o.ä. entstehen, erhält der Coach diese von bc nur erstattet, sofern dies im Coaching-Vertrag vereinbart wurde.

    6.4 Storniert der Partner gegenüber bc eine vereinbarte Stunde eines Coachings, erhält der Coach das für die stornierte Stunde vereinbarte Honorar, sofern die betroffene Stunde nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Stunde durch den Coachee über die Plattform abgesagt wurde.

    6.5 Storniert der Partner gegenüber bc eine Teammaßnahme, wie ein Team Coaching, Training, Workshop oder eine Moderation, bedeutet dies für das von bc geschuldeten Honorar folgendes:

    • Erfolgt die Stornierung 30 bis 15 Tage vor der Veranstaltung, muss der Partner 50% des geschuldeten Honorars an bc zahlen.

    6.6 Der Coach soll bis zum 25. eines jeden Kalendermonats im Coaching Management System folgendes dokumentieren: alle Sessions die stattgefunden haben, wenn relevant die erforderlichen Reise- und Übernachtungskosten (§ 6 Abs. 2), sowie die vereinbarten Materialkosten (§ 6 Abs. 3). Die ordnungsgemäß gestellte Rechnung wird nach 14 Tagen zur Zahlung fällig, nachdem bc die von dem Partner geschuldete Vergütung erhalten hat. In der Regel liegt das Zahlungsziel des Partners bei 30 Tagen. bc ist jederzeit berechtigt, nach Mitteilung gegenüber dem Coach von diesem Rechnungsverfahren auf das in § 6 Abs. 7 beschriebene Gutschriftsverfahren umzustellen.

    6.7 bc erstellt als Empfänger der Leistungen des Coaches einmal monatlich eine Gutschrift für den Coach, die den Betrag ausweist, die der Coach für seine Leistungen im Rahmen des Coachings-Vertrags als Vergütung gemäß dieser AGB erhält. Die Gutschrift wird 14 Tage nach Eingang der entsprechenden Zahlung des Partners bei bc durch Zahlung von bc an den Coach ausgeführt.

    7. Wofür haftet bc?

    bc haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Coaching-Vertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bc oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von bc beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

    8. Datenschutz ist bc wichtig

    8.1 bc verarbeitet personen- und unternehmensbezogene Daten des Coaches für Zwecke der Erfüllung und Abwicklung des Coaching-Vertrages.

    8.2 Daneben benutzt bc personen- und unternehmensbezogene Daten des Coaches, um den Coach über Angebote und Leistungen von bc zu informieren. Der Coach kann dieser Nutzung der Daten jederzeit per E-Mail an [email protected] widersprechen.

    9. Welche Anforderungen an die Vertraulichkeit bestehen?

    9.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch solche Informationen, die der Coach von dem Partner oder dessen Mitarbeitern erhält und die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind.

    9.2 Von dieser Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

    • die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags zwischen Coach und bc oder des Coaching-Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    • die bei Abschluss des Vertrags zwischen Coach und bc oder des Coaching Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des jeweiligen Vertrags beruht;

    9.3 Die empfangende Partei ist verpflichtet, die Vertraulichen Informationen ausschließlich für den Vertragszweck zu verwenden und streng vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei wird Vertrauliche Informationen oder Teile davon Dritten nicht mitteilen, überlassen oder zugänglich machen. Die empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen und Verkörperungen Vertraulicher Informationen sicher verwahren und mit größtmöglicher Sorgfalt, mindestens jedoch mit der gleichen Sorgfalt wie eigene Geschäftsgeheimnisse behandeln.

    9.4 Die empfangende Partei ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch die offenlegende Partei Verkörperungen der Vertraulichen Informationen, die sich im Besitz der empfangenden Partei befindet, an die offenlegenden Partei zurückzugeben oder dieses zu vernichten. Spätesten mit Beendigung eines Coachings hat der Coach alle Unterlagen zu vernichten und alle Dateien zu löschen, die sich auf dieses Coaching beziehen. Auf Aufforderung von bc hat er bc die Vernichtung/Löschung schriftlich zu bestätigen.

    10. Welchem Recht unterliegen die AGB und der Coaching-Vertrag?

    Die AGB und der Coaching-Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts der Bundesrepublik Deutschland.

    11. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB und dem Coaching Vertrag zuständig?

    Sofern der Coach Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang aus den AGB und dem Coaching-Vertrag Berlin.

    12. Was passiert bei unwirksamen oder lückenhaften vertraglichen Bestimmungen?

    Sollten eine oder mehrere Regelungen der AGB oder des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB oder des Coaching-Vertrages. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung der AGB oder des Coaching-Vertrages tritt in diesem Falle eine andere Regelung, die den gewünschten, von den Vertragsparteien angestrebten Zielen soweit als möglich entspricht. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.

    13. Was gilt bei Coaches, die bei Coaching-Agenturen arbeiten?

    Sofern der Coach bei einer Coaching-Agentur arbeitet, kommt der Coaching-Vertrag zwischen bc und der Coaching-Agentur zustande; die AGB gelten insoweit entsprechend. Die Coaching-Agentur verpflichtet sich, mit dem Coach einen Vertrag abzuschließen, der die sich aus diesen AGB für die Coaching-Agentur ergebenden Verpflichtungen an den Coach weitergibt.

    14. Sprache

    Sollten zwischen der deutschen und der englischen Version der AGB Unstimmigkeiten bestehen, geht die deutsche Version vor.

    Berlin, February 2, 2023

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